Hygiene in der Lebensmittelindustrie
Lebensmittelhygiene und Hygienemanagement
Hygiene ist vor allem dort wichtig, wo Berührungspunkte mit verderblichen oder empfindlichen Produkten entstehen. Folglich ist Hygiene in der Medizin und in der Lebensmittelindustrie unerlässlich. Diese Seite behandelt die Thematik rund um Hygiene und Hygienemanagement in der Lebensmittelindustrie. Die Lebensmittelindustrie , zu der unter Anderem jede Form von Gastronomie und Lebensmitteleinzelhandel gehören, setzen in Deutschland jedes Jahr zweistellige Milliardenbeträge um. Trotz hohen Standards und Überwachungen in der Branche liest man immer wieder von Lebensmittelskandalen. Neben Risiken für die jeweiligen Unternehmen, wie Imageverlust und teure Rückrufaktionen, sind die Hauptbetroffenen immer die Verbraucher (Kunden). Es muss deshalb im Sinne eines jeden Betriebes der Verarbeitungskette liegen, die Hygiene und Sicherheit der Produkte zu gewährleisten. Unter Lebensmittelhygiene sind alle Vorkehrungen und Maßnahmen zu verstehen, die bei der Herstellung, Behandlung, Lagerung und dem Vertrieb von Lebensmitteln notwendig sind, um ein gesundheitlich unbedenkliches (sicheres), qualitativ hochwertiges und bekömmliches Erzeugnis zu gewährleisten, das für den menschlichen Genuss tauglich und für den freien Warenverkehr geeignet ist.
Bedeutung von Lebensmittelhygiene und Hygienemanagement in der Lebensmittelindustrie
Hygiene und Hygienemanagement – bedeutet unter anderem Vermeidung von:
- Verunreinigung
- Lebensmittelverderb
- Qualitätsmangel / Reklamation
- Krankheiten und deren Weiterverbreitung
Die Einhaltung der Hygiene ist die zwingende Voraussetzung für sichere Lebensmittel von der Erzeugung bis zum Endverbraucher. Wodurch die Qualität der Lebensmittelhygiene beeinträchtigt werden kann, erfahren Sie im Folgenden.
Ausbildung Hygienemanagement und GHP
In unserer Ausbildung Hygienemanagement und GHP lernen Sie die Anforderungen an das betriebliche Hygienemanagement in der Lebensmittelindustrie kennen und werden in die Lage versetzt, gesetzliche Regelungen einzuhalten.
Nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln
Unter einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln lassen sich jegliche Verschmutzungen und Verunreinigungen zusammenfassen, welche zu einer Ungenießbarkeit des Lebensmittels für Konsumenten führt. Kontaminationsursachen in der Lebensmittelindustrie können sein:
Primärkontamination:
Alle während der Erzeugung und Gewinnung auftretenden Verunreinigungen des Produktes,
wie z.B. die natürliche Kontamination eines Produktes mit der natürlichen Mikroflora.
Sekundärkontamination:
Belastungen, die bei der Zubereitung, Verarbeitung, Verpackung, Lagerung und dem Transport entstehen.
Ihre Ansprechpartnerin rund ums Thema Hygienemanagement und Lebensmittelhygiene
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Ich helfe Ihnen gerne weiter!
Maria Paul
Fon: 07231.922391-27
E-Mail: mpaul@vorest-ag.de
Grundsätzliches zur Lebensmittelhygiene in der Lebensmittelindustrie aus VO 852-853/ 2004
Der international gängigste Verfahrenskodex zur Hygiene in der Lebensmittelindustrie ist der Codex Alimentarius.
Der Codex zeigt aber auch auf, wie derartige Grundsätze umzusetzen sind, was den Codex auch in der Praxis extrem wertvoll macht. Abschließend bietet der Codex Alimantarius Leitlinien für die Ausarbeitung spezifischer Kodizes an, die für bestimmte Bereiche der Lebensmittelkette, der Lebensmittelverarbeitung und für bestimmte Erzeugnisse notwendig sein können, um Kriterien der Lebensmittelhygiene für derartige Bereiche festzulegen.
Gesetzliche Anforderungen an Lebensmittelhygiene aus VO 852-853/ 2004
Im Jahr 2004 wurden durch die EU zusätzlich zur Basisverordnung die Verordnungen 852/2004 und 853/2004 erlassen. Sie enthalten allgemeine Lebensmittelhygienevorschriften für Lebensmittelunternehmer. Dabei wird Lebensmittelhygiene als notwendige Maßnahmen bezeichnet, um Gefahren unter Kontrolle zu bringen und Verkehrstauglichkeit zu gewährleisten. Auf diesen Vorschriften basieren alle weiteren hygienischen Anforderungen insbesondere des nationalen Rechts (LMHV). Für jede Stufe der Lebensmittelkette gibt es also spezifische Hygienevorschriften. Im Anhang II − Allgemeine Hygienevorschriften für alle Lebensmittelunternehmer werden sehr detailliert Vorschriften für folgende Hygienebereiche festgelegt:
- Betriebsstätten
- Räume
- ortsveränderliche und/oder nichtständige Betriebsstätten
- Beförderung
- Ausrüstungen
- Lebensmittelabfälle
- Wasserversorgung
- Persönliche Hygiene
- Lebensmittel
- Umhüllen und Verpacken
- Wärmebehandlung
- Schulung
Um einer Kontamination von Lebensmitteln in der Praxis vorzubeugen, stellt die EU-Verordnung 852-853 / 2004 konkrete Anforderungen an Betriebe, die mit verderblichen oder empfindlichen Produkten in Berührung kommen. Diese Anforderungen sind hier in Gefährdung durch mangelnde Personalhygiene, nicht ausreichende Hygiene im Betrieb und Gefährdung durch Schädlinge untergliedert.
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Hygiene und Hygienemanagement beim Personal der Lebensmittelindustrie
Fakten zur menschlichen Hygiene :
• Der Mensch gibt bis zu 20.000 Mikroorganismen pro Minute ab
• Der Mensch gibt bis zu 10.000.000 Keime in 8 Stunden ab
• Auf einer Fingerkuppe finden sich zwischen 20 und 100 Keimen pro cm²
• Bei einem Niesen werden zwischen 10.000 und 1.000.000 Keime abgegeben
• Der menschliche Speichel beinhaltet ebenfalls zwischen 1 Mio. und 10 Mio. Keime / ml
Gesetzlich geregelte Voraussetzungen des Personals:
• keine infektiöse Gastroenteritis oder Virushepatitis A oder E
• keine infizierten Wunden oder Hautkrankheiten
• keine Ausscheidung von Shigellen, Salmonellen, E.coli oder Choleravibronen:
• Fleisch, Geflügel, Milch, Fisch, Krebse, Weichtiere, Eier
• Säuglings-& Kindernahrung, Speiseeis, Backwaren (nicht durch erhitzt), Feinkost
• Belehrung muss erstmals durch Gesundheitsamt / Arzt durchgeführt
Eine angemessene Personalhygiene erfordert:
• Personalschulung
• Erscheinungsbild des Personals (Sauberkeit, Schutzkleidung)
• Tätigkeitsverbote des §42 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
→ Hygiene ist Teamarbeit!
Schädlinge und deren Einfluss auf die Lebensmittelhygiene
Schädlinge schaden wortwörtlich dem Betrieb und den Endprodukten. Hierbei lässt sich eine Unterscheidung von Schädlingen vornehmen:
Hygieneschädlinge
z.B. Schaben, Fliegen, Nagetiere, Ameisen, Milben) gefährden Gesundheit von Mensch und Tier
Lästlinge
z.B. Wespen, Spinnen, Heimchen, Kellerasseln, Essigfliegen) werden überwiegend „nur“ als lästig empfunden
Vorratsschädlinge
z.B. Motten Hausmäuse, Käfer (Korn, Speck, Pelz)) befallen Lebensmittel und Futtervorräte
Materialschädlinge
z.B. Silberfischchen, Motten, Staubläuse, Käfer) verursachen Schäden an Materialien, die tierischen oder pflanzlichen Ursprungs sind. Ratten und Mäuse können auch Elektrokabel anfressen
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Lebensmittelverordnungen und EU-Gesetze zum Hygienemanagement in Lebensmittelunternehmen
Mit wachsender Bedeutung der Hygiene in der Lebensmittelindustrie sieht man gerade in Bezug auf die rechtlichen Vorgaben, dass Europa einen erheblichen Einfluss auf die deutsche Gesetzgebung hat. Die Bundesrepublik Deutschland hat mit dem Unionsvertrag von Maastricht 1992 die Hoheitsrechte auf die EU übertragen. Damit hat sie sich der Gemeinschaftsgewalt unterworfen und bindet sich an die Regelungen und Entscheidungen der EG-Organe. Sollte es widersprüchliche Regelungen geben, geht das Gemeinschaftsrecht dem deutschen Recht vor. Für das Thema Lebensmittelhygiene bedeutet dies, dass es eine Reihe von EU-Regelungen zu beachten gibt, die der deutschen übergeordnet sind. Dazu zählen unter anderem die:
- VO EG 178/2002 (Basisverordnung)
- VO EG 852/2004 und 853/2004 (Lebensmittelhygiene)
- VO EG 2073/2005 (Mikrobiologische Kriterien)
- Richtlinie 2001/95/EG – Allgemeine Produktsicherheit
- VO 178/2002 – Basisverordnung
- Richtlinie 1829/2003 – Genetisch veränderte Lebens-und Futtermittel
- Richtlinie 1830/2003 – Rückverfolgung & Kennzeichnung von GVO Produkten
- Richtlinie 2000/13/EG – Etikettierung & Aufmachung von Lebensmitteln
- Richtlinie 2007/68 – Kennzeichnung von Allergenen
- Richtlinie 2003/89/EG – Angabe der in Lebensmitteln enthaltenen Inhaltsstoffe (Allergene)
Die Lebensmittelverordnung 852-853 / 2004 fordert von Betrieben ein funktionierendes Zusammenspiel von Mechanik, Zeit, Chemie und Temperatur. Entspricht nur ein Faktor nicht den Hygienevorschriften, kann die Qualität der gesamten Produktion nicht gewährleistet werden. Neben den Lebensmittelverordnungen und Gesetzen der Europäische Union hat selbstverständlich auch die Bundesregierung von Deutschland Gesetze und Verordnungen erlassen, die für die Lebensmittelhygiene und das Hygienemanagement der Lebensmittelindustrie von Bedeutung sind. Diese sind beispielsweise:
- LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz)
- LMHV (Lebensmittelhygiene-Verordnung)
- IfSG (Infektionsschutzgesetz)
Hygienerecht in der Lebensmittelindustrie
Hygienevorschriften
Diese Hygienevorschriften sind gemäß dem Hygienerecht seit dem 01.01.2006 anwendbar:
- VO (EG) 852/2004 Allgemein, HACCP, GHP, Einfuhr/Ausfuhr, Zulassung
- VO (EG) 853/2004 Tierische Herkunft, Rückverfolgbarkeit
- VO (EG) 854/2004 Veterinärkontrolle, Überwachung der Zulassung
- VO (EG) 882/2004 Lebensmittelkontrollen
- RL 2004/41/EG Aufhebung von spezifischen Richtlinien
Hygienerecht II
Zentrales Element des Lebensmittelrechtes ist der Gesundheitsschutz, also der Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschäden. Dies setzt ein hohes Maß an Lebensmittelsicherheit, umfassender Verantwortung für die Sicherheit und Genusstauglichkeit in der gesamten Lebensmittelkette voraus. Zentral ist hierbei die Basis-Verordnung EU VO 178/2002. Diese Regelungen finden Anwendung seit dem 11.01.2006:
- VO (EG) 2073/2005 (mikrobiologische Kriterien)
- Änderung durch VO (EG) 1441/2007
- VO (EG) 2074/2005 (Durchführungsbestimmungen zu VO (EG) 852/2004, 853/2004, 854/2004, 882/2004) Informationen zur Lebensmittelkette für Tieraufzuchtbetriebe + Ergänzungen
- VO (EG) 2075/2004 (Trichinenuntersuchung) + Ergänzungen
- VO (EG) 2076/2005 (Übergangsbestimmungen)
Hygienerecht III
Die EU –VO 852/ 2004 über Lebensmittelhygiene regelt im wesentlichen:
- Definition der wesentlichen Begriffe der Lebensmittelhygiene
- Allgemeines Hygienegebot mit Beschreibung der allgemeinen Hygieneregelungen in den Anhängen (z.B. Anforderungen an die Betriebsstätten) und vorgeschriebene Dokumentation als Nachweis gegenüber Behörden
- Betriebsregistrierung für alle Betriebe; für bestimmte Betriebe im Bereich der Verarbeitung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs ist eine Zulassung erforderlich
- Verfahren und Konzept für die Erarbeitung und Prüfung, freiwillige Leitlinien für eine gute Hygienepraxis; Leitlinien sind einzelstaatlich